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   BAG, 14.08.1989 - 2 AZN 309/89   

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https://dejure.org/1989,4023
BAG, 14.08.1989 - 2 AZN 309/89 (https://dejure.org/1989,4023)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1989 - 2 AZN 309/89 (https://dejure.org/1989,4023)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1989 - 2 AZN 309/89 (https://dejure.org/1989,4023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - Divergenz; Information des Personalrats: Mitteilung der Kündigungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

    Auszug aus BAG, 14.08.1989 - 2 AZN 309/89
    aa) Das anzufechtende Urteil wendet die in den bisher veröffentlichten Urteilen des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Grundsätze (vgl. BAGE 30, 386; 31, 1; 31, 83; 44, 201 = AP Nr. 17, 18, 19 und 29 zu § 102 BetrVG 1972) auch auf die Unterrichtungspflicht des Dienstherrn nach § 72 Abs. 2 LPVG an.
  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 14.08.1989 - 2 AZN 309/89
    aa) Das anzufechtende Urteil wendet die in den bisher veröffentlichten Urteilen des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Grundsätze (vgl. BAGE 30, 386; 31, 1; 31, 83; 44, 201 = AP Nr. 17, 18, 19 und 29 zu § 102 BetrVG 1972) auch auf die Unterrichtungspflicht des Dienstherrn nach § 72 Abs. 2 LPVG an.
  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 14.08.1989 - 2 AZN 309/89
    aa) Das anzufechtende Urteil wendet die in den bisher veröffentlichten Urteilen des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Grundsätze (vgl. BAGE 30, 386; 31, 1; 31, 83; 44, 201 = AP Nr. 17, 18, 19 und 29 zu § 102 BetrVG 1972) auch auf die Unterrichtungspflicht des Dienstherrn nach § 72 Abs. 2 LPVG an.
  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

    Auszug aus BAG, 14.08.1989 - 2 AZN 309/89
    c) Der beschließende Senat hat im übrigen in dem auch zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - nochmals zu der Rechtsfrage Stellung genommen, welche Anforderungen an die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers nach § 102 Abs. 1 BetrVG bei einer Kündigung in den ersten sechs Monaten des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses zu stellen sind.
  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 14.08.1989 - 2 AZN 309/89
    Dagegen reicht die fehlerhafte oder unterlassene Anwendung eines in der angezogenen Entscheidung enthaltenen Rechtssatzes zur Begründung einer Divergenz nicht aus (vgl. BAGE 32, 136 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979).
  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 14.08.1989 - 2 AZN 309/89
    aa) Das anzufechtende Urteil wendet die in den bisher veröffentlichten Urteilen des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Grundsätze (vgl. BAGE 30, 386; 31, 1; 31, 83; 44, 201 = AP Nr. 17, 18, 19 und 29 zu § 102 BetrVG 1972) auch auf die Unterrichtungspflicht des Dienstherrn nach § 72 Abs. 2 LPVG an.
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82

    Divergenz und unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BAG, 14.08.1989 - 2 AZN 309/89
    Die voneinander abweichenden Rechtssätze müssen sich aus der anzufechtenden wie der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, daß nicht zweifelhaft bleibt, welchen Rechtssatz die Entscheidungen aufgestellt haben (BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 Sa 16/88

    Betriebsrat; Anhörung; Informationspflicht; Kündigung; Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 14.08.1989 - 2 AZN 309/89
    Sie rügt, das Berufungsgericht habe diese Frage bejaht und sei damit von den Urteilen des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. Oktober 1976 - 8 Sa 928/76 - (ARST 1977, 38) und des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 19. August 1988 - 2 Sa 16/88 - (DB 1989, 129) abgewichen.
  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8461/91

    Feststellung der Verletzung des Anhörungsrechts bei Kündigung innerhalb der

    Darüber hinaus sieht auch das Bundesarbeitsgericht bei einer Kündigung während der sechsmonatigen Probezeit eine pauschale Umschreibung des Kündigungsgrundes durch ein Werturteil (z. B. "nicht ausreichende Arbeitsleistung") als genügend an, wenn diese der subjektiven Beurteilung des Arbeitgebers entspricht und er aus ihr seinen Kündigungsentschluß herleitet (BAG, Urt. v. 08.09.1988, a.a.O., S. 1576 f.; ebenso BAG, Urt. v. 14.08.1989 - 2 AZN 309/89 -, LS in PersR 1990, 115).
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